Rauchwarnmelderpflicht
Als zuständiger Kreisbrandmeister in der VG - Schönberg möchte ich hier die Gelegenheit nutzen, um eine wichtige Neuerung in Sachen Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger in Erinnerung zu rufen und somit, so viele Haushalte wie möglich zu informieren.
Rauchwarnmelderpflicht
Die zum 01.01.2013 neu eingeführte Rauchwarnmelderpflicht in Bayern bei Neubauten von Gebäuden, (Schlaf-, Kinderzimmer und Flure. In 9 Bundesländern gab es diese Pflicht schon sehr lange vorher.)
Für Altbauten gilt noch eine Übergangszeit zur Nachrüstung bis 31.12. 2017
Wobei aus Sicht der Feuerwehr es Sinn machen würde, schon jetzt die „Altbauten“ so schnell wie möglich, freiwillig mit Rauchmeldern auszustatten.
Seit Jahren versuchen die örtlichen und überörtlichen Feuerwehren, ebenso die Kaminkehrer die Hauseigentümer mit verschiedenen Aktionen zu informieren, dass die „kleinen Lebensretter“ in jedes Haus und in jede Wohnung gehören.
Pro Jahr sterben rund 430 Menschen durch einen Brand in den eigenen vier Wänden – die meisten von ihnen allerdings nicht durch die Flammen, sondern an einer Rauchgasvergiftung. Der laute Alarm eines Rauchmelders warnt sicher vor tückischem Brandrauch, der sich lautlos und blitzschnell in der Wohnung ausbreitet. Krach und Lärm des Rauchmelders sind besonders nachts wichtig, denn die meisten Opfer werden im Schlaf von Brand und Rauch überrascht und bemerken oft die Rauchentwicklung viel zu spät oder gar nicht.
Übrigens: „Schlafende Nasen riechen nichts“.
Die Folge: Sie atmen das hochgiftige Kohlenmonoxid ein, das fast immer im Rauch vorhanden ist. Nur dreimal eingeatmet, kann Kohlenmonoxid bereits zur Bewusstlosigkeit führen, nach etwa zehn Atemzügen ist ein Mensch tot.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit – sehr oft lösen auch technische Defekte verheerende Brände aus. Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben. Er warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um Sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Mittlerweile gibt es auch Melder für Schwerhörige und Gehörlose, die mittels eines Blitzlichtstrahles bei Dunkelheit bzw. mit Vibrationsalarm warnen.
Wo gibt es Rauchmelder?
Rauchmelder können im Elektrofachhandel, Baumärkten, Sicherheitsunternehmen, Brandschutzfirmen sowie im Handel erworben werden.
Aber, bitte nur Melder mit CE – Kennzeichnung und nach Produktnorm 14604 verwenden
Für Rückfragen stehen Ihnen die örtlichen Feuerwehren, aber gerne auch ich, zur Verfügung.
Josef Füller, Kreisbrandmeister
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 hilft
http://www.rauchmelder-lebensretter.de